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Auflösungsantrag des Arbeitgebers trotz Betriebsübergangs
BAG Erfurt, AZ: 8 AZR 246/04, 24.05.2005
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Ein Arbeitgeber kann auch noch nach dem Betriebsübergang einen Auflösungsantrag stellen.

Grundsätzlich ist die Begründetheit eines Auflösungsantrags nach den bei Erlass des Urteils vorliegenden Umständen zu prüfen. Bei einer zwischenzeitlich eingetretenen anderweitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ist auf den Zeitraum zwischen dem Termin, zu dem die Kündigung gewirkt hätte, wenn sie sozial gerechtfertigt gewesen wäre, und dem Zeitpunkt der anderweitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzustellen.
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Keywords: Kompetenzen eines Arbeitgebers hinsichtlich der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses im Falle des Ausspruchs der Kündigung vor dem Übergang des Betriebs Begründung für diese Möglichkeiten des Arbeitgebers Bedingung für die gerichtliche Auflösung eines Arbeitsverhältnisses Grundlage für die Beurteilung der Begründetheit eines Antrages auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses Grundkonzeption und Charakter des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) Gründe für die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses Selbes von Hauptpartei und Streithelfer gestelltes Rechtsmittel als einheitliches Rechtsmittel Arbeit Arbeitnehmerrechte Arbeitgeberrechte Arbeitsrecht Streit