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Wann ist das vom Kfz-Sachverständigen angesetzte Pauschalhonorar angemessen?
LG Dortmund, AZ: 4 S 11/10, 05.08.2010
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Der Geschädigte ist zwar nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Markts verpflichtet, um einen möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen, ihm aber das Risiko verbleibt, dass er ohne nähere Erkundigung einen Sachverständigen beauftragt, der sich später im Prozess als zu teuer erweist.

Aus der Bereitschaft des Schuldners, bestimmte Pauschalhonorare zu zahlen, lassen sich aber keine Rückschlüsse auf die Ortsüblichkeit eines Honorars ziehen.

Solange aber die Sachverständigen nur bei einigen Versicherungen zu Sonderkonditionen abrechnen und ansonsten die Honorarberechnung wie bislang beibehalten, kann nicht festgestellt werden, dass der Sonderkonditionspreis dem üblichen, angemessenen Preis entspricht.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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