Detailansicht Urteil
Kollision mit geöffneter Fahrzeugtür - Wie verteilt sich die Haftung?
BGH Karlsruhe, AZ: 3 S 198/16, 02.08.2017
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
OLG Düsseldorf, AZ: 1 U 149/11, 26.06.2012
-
LG Dortmund, AZ: 4 S 11/10, 05.08.2010
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Unfall Auto fahren gegen Tür offen gelassen um an über gegen Parkplatz straße stehen Schadensersatz Geld lackieren reaprieren neue neu
Ähnliche Urteile
- Mithaftung beim Verkehrsunfall auf Autobahn wegen Missachtung der besonderen Sorgfaltspflichten
- Verkehrsunfall: Halber Spurwechsel auf der Autobahn / Überschreitung der Richtgeschwindigkeit
- Haftungsquote bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund eines Verkehrsunfalls durch den Eigentümer eines mittels Kredit finanzierten Personenkraftwagens.
- Atypische Kollision bei einer Rückwärtsfahrt? / Schadensersatzanspruch eines nichthaltenden Sicherungseigentümers
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Kurioses Protokoll Beirat Arzthaftung Abschleppen Telefonwerbung Makler Sondereigentum Wohnungseigentümer Teilungserklärung Nachbarrecht Gemeinschaftseigentum Nutzungsentschädigung Treppenlift Beschluss Garage Abmahnung Verwaltungsbeirat Veränderung Wurzeln Verwalter Wirtschaftsplan Jahresabrechnung Gegenabmahnung Eigenbedarfskündigung Tierhaltung Mietminderung Verkehrsunfall Anfechtungsklage Einstimmigkeit Schimmel Miete Organisationsbeschluss Kündigung Eigentümerversammlung
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!