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Anspruch auf Herausgabe des überbauten Grundstücks
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 103/73, 22.02.1974
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Wird bei Errichtung eines Gebäudes im Einverständnis mit dem Grundstücksnachbarn über die Grenze gebaut (rechtmäßiger Überbau), so sind für die Eigentumsverhältnisse am übergebauten Gebäudeteil die gleichen Grundsätze maßgebend, die nach BGB §§ 912ff im Falle des entschuldigten rechtswidrigen Überbaues gelten.

Für die Frage, von welchem der beiden Nachbargrundstücke auf das andere übergebaut worden ist, kommt es auf die Absichten und Interessen des Erbauers an; Größe und wirtschaftliche Bedeutung des übergebauten Gebäudeteiles spielen dabei ebensowenig eine Rolle wie der Ort des Baubeginns oder die sonstige handwerkliche Tätigkeit.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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