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Außerordentliche Kündigung wegen des Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit
LAG Frankfurt am Main, AZ: 6 Sa 1593/08, 01.04.2009
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Das Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit kann auch dann - ohne vorherige Abmahnung - eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann, wenn der Arbeitnehmer mit dem Vortäuschen der Arbeitsunfähigkeit sich keine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber erschleicht sondern nur dem Arbeitgeber seine Arbeitsleistung vorenthält.

Schon die angekündigte Arbeitsbereitschaft während einer Arbeitsunfähigkeit und nicht erst das tatsächliche Durchführen von Arbeiten während der Arbeitsunfähigkeit kann den Beweiswert eines Arbeitsunfähigkeitsattestes erschüttern.
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Keywords: Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit Kündigung ohne Abmahnung Außerordentliche Kündigung Arbeitsbereitschaft Arbeitsunfähigkeit Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung