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Kündigung wegen Bedrohung eines Vorgesetzten
ArbG Mönchengladbach, AZ: 6 Ca 1749/12, 07.11.2012
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Eine erhebliche Bedrohung eines Vorgesetzten, stellt auch bei einem langjährig bestehenden Arbeitsverhältnis einen wichtigen Grund i.S.d. §626 BGB dar, wenn der Arbeitnehmer zuvor bereits einschlägig abgemahnt worden ist.
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