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Schmerzensgeldanspruch bei Vernichtung einer Spermakonserve; § 823 Abs.1 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 62/93, 09.11.1993
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Keywords: Schmerzensgeld Strafe zahlen Geld vernichtung Zerstörung Samenspende Sperma Keine Kinder Zeugungsunfähigkeit Verlust Geschlechtsfähigkeit
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