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Ein Rechtsanwalt darf in Ausübung seines Berufes auch harrsche Worte wählen
BVerfG Karlsruhe, AZ: 1 BvR 1793/07, 15.04.2008
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Bemerkenswert an dieser Entscheidung ist, dass sie erst vom Bundesverfassungsgericht gefällt wurde. Das spricht nicht gerade für die Kompetenzen der Vorinstanzen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Essen Gladbeck Gelsenkirchen Duisburg Dorsten Marl Mülheim Oberhausen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Beleidigung Schmähkriritk Kampf ums Recht Strafbarkeit berechtigte Interessen Wahrnehmung Äußerungen Meinungsfreiheit Gerichtsverfahren Prozess Art 5 GG nicht justiziabel 12 Berufsfreiheit
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