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Saldotheorie auch bei unverbindlichen Austauschverträgen anwendbar
BGH Karlsruhe, AZ: XI ZR 213/00, 20.03.2001
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Keywords: Bank Börse Aktien Wertpapiere Saldotheorie Anwendbarkeit gegenseitiger Vertrag nichtig unwirksam Dollar Optionsscheine Verkaufen erlös Guthaben Konto Aufrechnung
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