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Unwirksamkeit einer altersdiskriminierenden Kündigung im Kleinbetrieb gem. §134 BGB i.V.m. §§ 1,3,7 I AGG
BAG Erfurt, AZ: 6 AZR 457/14, 23.07.2015
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Eine Kündigung, die eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters vermuten lässt, ist im Kleinbetrieb nach § 134 BGB iVm. § 7 Abs. 1, §§ 1, 3 AGG unwirksam.

Wird ein Arbeitnehmer wegen der Möglichkeit des Bezugs einer Rente wegen Alters weniger günstig behandelt als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation, liegt eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Lebensalters iSd. § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG vor.
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Keywords: Altersdiskriminierung, unmittelbare Benachteiligung, Diskriminierung wegen Alters, Kündigung wegen Alters, Rente, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Diskriminierung im Kleinbetrieb, Rentenberechtigten kündigen,