Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Entschädigung infolge einer Diskriminierung wegen Schwangerschaft
BAG Erfurt, AZ: 8 AZR 838/12, 12.12.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Bei diskriminierenden Kündigungen ist unbeschadet des § 2 Abs. 4 AGG ein Anspruch auf den Ersatz immaterieller Schäden nach § 15 Abs. 2 AGG grundsätzlich möglich.

Die merkmalsbezogene Belastung in Zusammenhang mit dem Ausspruch einer Kündigung führt jedenfalls dann zu einem Entschädigungsanspruch, wenn sie über das Normalmaß hinausgeht.

Wird unter Verstoß gegen das Mutterschutzgesetz einer schwangeren Arbeitnehmerin eine Kündigung erklärt, stellt dies eine Benachteiligung wegen des Geschlechts dar.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado.de
Keywords: Mutterschutz, Kündigung einer Schwangeren, Schadensersatz wegen Kündigung, Diskriminierung Schwangerer, Diskriminierung von Frauen, Entschädigung wegen Diskriminierung