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Finden die Diskriminierungsverbote des AGG im Rahmen des Kündigungsschutzes Anwendung? / Darf das Lebensalter bei einer Kündigung berücksichtigt werden?
BAG Erfurt, AZ: 2 AZR 523/07, 06.11.2008
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Die Diskriminierungsverbote des AGG (§§ 1-10 AGG) finden im Rahmen des Kündigungsschutzes nach dem Kündigungsschutzgesetz Anwendung. Eine Kündigung, die gegen ein Diskriminierungsverbot des AGG verstößt, kann daher sozialwidrig und damit unwirksam sein (§ 1 KSchG).

Die Berücksichtigung des Lebensalters im Rahmen einer Kündigung stellt eine ungleiche Behandlung dar. Diese kann durch legitime Ziele gerechtfertigt sein. Davon ist regelmäßig auszugehen, wenn eine Altersgruppenbildung bei Massenkündigungen aufgrund einer Betriebsänderung erfolgt.
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Keywords: Kündigung wegen Alters, Massenentlassungen, Altergruppenbildung bei Massenentlassungen, Anwendbarkeit AGG, Massenkündigung bei Betriebsänderung, Altersdiskriminierung, Diskriminierung wegen Alters,