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Wer sein Kind von einer Leihmutter austragen lässt kann keine rechtliche Mutterschaft begründen; § 1591 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZB 53O/17, 20.03.2019
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Der BGH hat entschieden, dass auf die rechtliche Abstammung eines in der Ukraine von einer Leihmutter geborenen Kindes deutsches Recht Anwendung findet, wenn das Kind entsprechend dem übereinstimmenden Willen aller beteiligten Personen ohne vorherige Abstammungsentscheidung alsbald nach der Geburt rechtmäßig nach Deutschland verbracht worden ist und die rechtliche Mutterschaft daher nur durch eine Adoption erreicht werden kann.
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