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Zur Erledigung eines Anspruchs auf Abberufung des Verwalters nach Ablauf seiner Bestellzeit; §§ 21, 26 WEG
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 38/18, 07.02.2019
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Die Anfechtung eines Negativbeschlusses über die Abwahl des Verwalters erledigt sich regelmäßig mit dem Ablauf des Zeitraums, für den er bestellt worden ist. In diesem Fall kann der antragstellende Wohnungseigentümer nicht mehr erreichen, dass der Verwalter vor Ablauf des regulären Zeitraums sein Verwalteramt durch gerichtliche Entscheidung verliert.

Die erneute Bestellung der Verwalterin ändert nichts daran, wenn der frühere Bestellungszeitraum abgelaufen ist.

Der klagende Wohnungseigentümer wird durch die eingetretene Erledigung nicht daran gehindert, Gründe aus der abgelaufenen Amtsperiode der bisherigen Verwalterin geltend zu machen, die gegen deren Neubestellung sprechen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Anfechtungsklage Negativbeschluss Abberufung Kündigung Verwaltervertrag Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop