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Zur Zustimmung des Wohnungseigentumsverwalters gem. § 12 WEG
OLG Frankfurt a. M., AZ: 20 W 321/11, 13.12.2011
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Die erforderliche Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer oder des Verwalters gemäß § 12 Abs. 1 und 3 WEG ist nur dann wirksam, wenn die zugrunde liegende Berechtigung zur Zustimmung - in Gestalt der Verwalterbestellung oder der Eigentümerstellung zu dem nach § 878 BGB maßgeblichen Zeitpunkt des Einganges des Antrages beim Grundbuchamt noch gegeben ist (str.).
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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