Detailansicht Urteil
Für die Darlegung des Zugangs einer E-Mail reicht es nicht aus, dass die Mail abgesandt worden ist.
LAG Berlin, AZ: 15 Ta 2066/12, 27.11.2012
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Email e-mail Zugegangen Postfach eingegangen angekommen Beweis Beweislast beweisen Kenntnis erhalten Willenserklärung Angebot annehmen annahme
Ähnliche Urteile
- Zur Zurückforderung geleisteter Betriebskostenvorauszahlung bei unterbliebener Abrechnung nach Ende des Mietverhältnisses / Abgrenzung formeller und materieller Fehler einer Abrechnung
- Keine Einfriedung als "ortsübliche Einfriedung" gem. § 34 NachbG NRW?
- Fristlose Kündigung, wenn Mieter droht, Tochter des Vermieters mit einer Schreckschusspistole zu erschießen?
- Zur Vollstreckung der Einsicht in die Verwaltungsunterlagen der WEG
- Wann sind undichte Fenster mangelhaft? - Wie müssen Fenster durch den Vermieter instandgesetzt werden?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Jahresabrechnung Verkehrsunfall Miete Sondereigentum Eigentümerversammlung Kündigung Eigenbedarfskündigung Wohnungseigentümer Telefonwerbung Tierhaltung Wurzeln Wirtschaftsplan Protokoll Abmahnung Treppenlift Organisationsbeschluss Veränderung Abschleppen Verwalter Gegenabmahnung Teilungserklärung Gemeinschaftseigentum Makler Verwaltungsbeirat Mietminderung Einstimmigkeit Beirat Kurioses Nachbarrecht Garage Beschluss Arzthaftung Nutzungsentschädigung Anfechtungsklage Schimmel
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!