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Änderung der Rechtsprechung: Ausgeschiedener Wohnungseigentümer hat Anspruch auf Erstattung der Zahlung einer angefochtenen Sonderumlage; §§ 23 Abs. 4, 28 WEG, 812 BGB
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 135/18, 14.03.2019
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 251/21, 16.06.2023
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 178/19, 10.07.2020
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop bereicherungsrecht bereicherungsanspruch ungerechtfertigte
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Meist kam es erst gar nicht zur Beschlussfassung, weil die übrigen Eigentümer kein Interesse an einer Auskehr zuviel gezahlter Hausgelder aufgrund einer zwischenzeitlichen Unwirksamkeitserklärung hatten.
Nach der Rechtsprechung des LG Frankfurt hätte ein ausgeschiedener Wohnunsgeigentümer nunmehr einen Anspruch aus § 812 BGB wegen ungerechtfertigter Bereicherung gegen den Verband.
Anm. d. Red.: Der BGH ( V ZR 179/19) hat diese Rechtsprechung wieder aufgehoben.