Detailansicht Urteil
Änderung der Rechtsprechung: Ausgeschiedener Wohnungseigentümer hat Anspruch auf Erstattung der Zahlung einer angefochtenen Sonderumlage; §§ 23 Abs. 4, 28 WEG, 812 BGB
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 135/18, 14.03.2019
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 251/21, 16.06.2023
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 178/19, 10.07.2020
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop bereicherungsrecht bereicherungsanspruch ungerechtfertigte
Ähnliche Urteile
- Bei 38.000,00 EUR Auftragsvolumen sind drei Angebote Pflicht - keine Vergleichsangebote bei Folgeaufträgen; §§ 16, 19 WEG
- Neue Hausverwaltung muss sich den Eigentümern persönlich vorstellen
- Gemeinschaft darf über das Wie der Anbringung einer Wallbox durch Beschluss entscheiden; § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG
- Gesellschafter einer im Grundbuch eingetragenen GbR sind in WEG-Vefahren nicht klage- und anfechtungsbefugt
- Der Anspruch auf Nachbesserung der Abrechnung ist gegen die Gemeinschaft zu richten
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Einstimmigkeit Kündigung Organisationsbeschluss Mietminderung Schimmel Anfechtungsklage Wurzeln Nachbarrecht Beirat Teilungserklärung Beschluss Gegenabmahnung Telefonwerbung Makler Eigentümerversammlung Wirtschaftsplan Veränderung Nutzungsentschädigung Arzthaftung Abschleppen Abmahnung Verwaltungsbeirat Protokoll Gemeinschaftseigentum Miete Treppenlift Eigenbedarfskündigung Kurioses Garage Wohnungseigentümer Jahresabrechnung Tierhaltung Verkehrsunfall Sondereigentum Verwalter
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Meist kam es erst gar nicht zur Beschlussfassung, weil die übrigen Eigentümer kein Interesse an einer Auskehr zuviel gezahlter Hausgelder aufgrund einer zwischenzeitlichen Unwirksamkeitserklärung hatten.
Nach der Rechtsprechung des LG Frankfurt hätte ein ausgeschiedener Wohnunsgeigentümer nunmehr einen Anspruch aus § 812 BGB wegen ungerechtfertigter Bereicherung gegen den Verband.
Anm. d. Red.: Der BGH ( V ZR 179/19) hat diese Rechtsprechung wieder aufgehoben.