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Der Teilungserklärung widersprechende Nutzung von Sondereigentum kann Unterlassungsanspruch begründen
LG München I, AZ: 1 S 16861/09, 04.04.2011
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: WEG Wohnungseigentümer bauliche Veränderung Teilungserklärung Zweckbestimmung Vereinbarungscharakter gewerbliche Einheit Teileigentum Gewerbe Gewerbeeinheit Nutzungsänderung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Gladbeck Dorsten Gelsenkirchen Marl Duisburg Oberhausen Mülheim Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Nutzung 1004 BGB § 15 III WEG Unterlassungsanspruch
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