Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Entschädigung wegen Verkehrslärm durch Altstraße
BGH Karlsruhe, AZ: III ZR 204/86, 10.12.1987
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Für die Erreichung der Enteignungsschwelle kann nicht danach unterschieden werden, ob die Verkehrsimmissionen (wie hier) von Altstraßen oder von neuen Straßen ausgehen (Senatsurteile BGHZ 97, 361, 364 und vom 23. Oktober 1986 aaO LM Art. 14 GG (Cb) Nr. 54 = BGHR GG vor Art. 1 / enteignender Eingriff, Verkehrslärm 1 und 2).

Es ist auf die Umstände des Einzelfalles abzustellen. Dabei können allerdings Richtwerte, die in Gesetzentwürfen bzw. Verwaltungsvorschriften enthalten sind oder im Schrifttum befürwortet werden, eine Orientierungshilfe bieten, ohne jedoch den Richter der eigenverantwortlichen Feststellung des Ausmaßes der Lärmbelästigung und der enteignungsrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle zu entheben.

Wenn die Enteignungsschwelle einmal überschritten ist, kann auch Entschädigung für vorherige sachgerechte Schallschutzmaßnahmen, die nach Erreichung dieser Lärmschwelle ohnehin angefallen wären, verlangt werden.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: straße Autobahn Grundstück Wohnung Haus Geräusche Lärm Gestank Abgase Autos stören