Detailansicht Urteil
Ist-Jahresabrechnung ist nichtig, keine Klageänderung in der Berufungsinstanz; §§ 21, 28, 43 WEG
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 68/18, 25.10.2018
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Bottrop, AZ: 20 C 6/18, 20.07.2018
-
AG Dorsten, AZ: 3 C 210/17, 08.05.2018
-
LG Dortmund, AZ: 1 S 372/13, 11.11.2014
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 168/13, 04.04.2014
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Nichtigkeit rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Nichtigkeit der Jahresabrechnung - unzulässige Änderung des Kostennverteilerschlüssels - Anspruch auf zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG
- Wie muss über eine jahresübergreifende Sonderumlage abgerechnet werden?
- Streitwert der Anfechtung einer Jahresabrechnung richtet sich nach tatsächlicher Auswirkung auf die klägerische Abrechnung
- Entlastung des Vorverwalters trotz fehlender Jahresabrechnung?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Arzthaftung Gegenabmahnung Anfechtungsklage Makler Sondereigentum Wurzeln Verkehrsunfall Gemeinschaftseigentum Garage Treppenlift Nutzungsentschädigung Beschluss Mietminderung Tierhaltung Miete Verwalter Telefonwerbung Veränderung Wohnungseigentümer Beirat Abmahnung Schimmel Wirtschaftsplan Nachbarrecht Abschleppen Jahresabrechnung Teilungserklärung Kurioses Verwaltungsbeirat Eigentümerversammlung Organisationsbeschluss Kündigung Protokoll Eigenbedarfskündigung Einstimmigkeit
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Diese ist nichtig, so dass sich der zahlungspflichtige Wohnungseigentümer auch noch nach Ablauf der Anfechtungsfrist im Rahmen der Zahlungsklage auf die fehlende Anspruchsgrundlage berufen kann.
Einer Umstellung der Klage auf eine andere Rechtsgrundlage, nämlich dem Wirtschaftsplan des betreffenden Jahres hat das LG Frankfurt eine Absage erteilt.