Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Verwaltungsbehörde kann Verwalter zur Schimmelbeseitigung verpflichten; §§ 3 Nr. 4, 7 Abs. 1 WAG NRW; 29 Nr. 8 Satz 2 WFNG NRW
VG Köln, AZ: 16 K 7977/16, 19.11.2018
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Ein WEG-Verwalter kann nach § 3 Nr. 4 WAG NRW auf Beseitigung von Schimmel in Wohnungen eines von ihm verwalteten Objekts in Anspruch genommen werden.

Gem. § 3 Nr. 4 WAG NRW ist Verfügungsberechtigter, wer Eigentümer ist oder auf Grund eines anderen dinglichen Rechts die Verfügungsgewalt besitzt. Dem Verfügungsberechtigten stehen ein von ihm Beauftragter sowie der Vermieter gleich.

Es entspricht der ständigen Rechtsprechung, einen Hausverwalter als Beauftragten im Sinne des § 29 Nr. 8 Satz 2 WFNG NRW anzusehen. Die Heranziehung des Verwalters ist gleichsam der „klassische“ Fall der Beauftragung im Sinne von § 29 Nr. 8 WFNG NRW.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop