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Feststellungsklage zur Mietminderung zulässig/ bauseits bedingter Mangel rechtfertigt bei Schimmelbildung nicht immer eine Mietminderung; §§ 535, 536, 536a Abs. 2 Nr. 1 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 271/17, 05.12.2018
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Schimmel feststellungsinteresse Mietminderung Mietkürzung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Kältebrücken Wärmebrücken Feststllungsklage Rechtsschutzinteresse Leistungsklage Vermieter Mietvertrag Mietwohnung Feuchtigkeit bauseits bedingter Mangel Heizverhalten Lüftungsverhalten
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