Detailansicht Urteil
Zum Umbau eines Spitzbodens zu Wohnzwecken/ Zum Parken eines Wohnwagens auf dem Gemeinschaftsgrundstück
AG Dorsten, AZ: 3 C 54/18, 18.12.2018
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 71/16, 14.12.2017
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop bauliche Veränderung Dachboden Wohnzwecke
Ähnliche Urteile
- Stellplätze nur nach neuem WEG-Recht sondereigentumsfähig; § 3 Abs. 1 S. 2 WEG n.F.
- Keine baulichen Veränderungen trotz belibeiger Nutzung einer Sondernutzungsfläche / Nichtige Beschlussgebote sind als zulässige Aufforderung umzudeuten
- Unzulässige Zuweisung von Gemeinschaftseigentum zum Sondereigentum nicht in Kostentragungspflicht umdeutbar; § 3, 5, 16 WEG; 140 BGB
- Ist eine bauliche Veränderungen auf dem Gemeinschaftsgrundstück bei faktischer Begründung eines Sondernutzungsrechts zulässig? - §§ 20 Abs. 4; 21 Abs. 1 WEG
- Parken auf dem Gemeinschaftsgrundstück grds. nicht zulässig; §§ 14, 16 WEG; 1004 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verkehrsunfall Anfechtungsklage Nachbarrecht Einstimmigkeit Wohnungseigentümer Telefonwerbung Kündigung Arzthaftung Eigentümerversammlung Organisationsbeschluss Mietminderung Abschleppen Schimmel Gemeinschaftseigentum Sondereigentum Beirat Jahresabrechnung Eigenbedarfskündigung Nutzungsentschädigung Verwalter Wirtschaftsplan Wurzeln Abmahnung Miete Teilungserklärung Makler Kurioses Treppenlift Tierhaltung Verwaltungsbeirat Gegenabmahnung Beschluss Veränderung Protokoll Garage
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!