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Verwalterzustimmung zur Veräußerung einer Eigentumswohnung trotz Hausgeldrückstände des veräußernden Eigentümers ?
AG Gladbeck, AZ: 51 C 8/18, 14.01.2019
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Die Verwalterzustimmung ist ein formaler Akt, der grundsätzlich nur mit guten Gründen verweigert werden kann, wenn durch die Zustimmung nachhaltige Rechte der Gemeinschaft beeinträchtigt sind, insbesondere wenn aus wirtschaftlichen Gründen davon auszugehen ist, dass der Erwerber die Gewähr für die gegenüber der Gemeinschaft bestehenden wirtschaftlichen Verpflichtungen nicht wird erfüllen können. Hierzu bedarf es umfassender und nachvollziehbarer Vorträge.

Ein zerrüttetes Verhältnis zwischen Verwalter und Eigentümer rechtfertigen die Verweigerung der Zustimmung nicht.

Soweit möglicherweise in der Vergangenheit Hausgelder nicht gezahlt worden sind, ist das Zustimmungsverfahren zum Verkauf des Objekts nicht der Weg, derartige Zahlungen nachträglich zu erzwingen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Veräußerung Eigentumswohnung Verkauf Schulden