Detailansicht Urteil
Beschluss über eine abweichende Kostenverteilung gem. § 16 IV WEG muss den Grund erkennen lassen
LG Dortmund, AZ: 1 S 313/12, 30.11.2012
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop WEG § 28 Verwalter Wirtschaftsplan Kostenänderung § 16 Kostenverteilung Kostenverteilerschlüssel Einzelfall Eigentümer Beschluss Instandsetzung Instandhaltung IV Essen Oberhausen Gelsenkirchen Marl Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Einberufungsmangel Einladung Beschluss Ankündigung Mitteilung Form formell formelle formeller Mangel
Ähnliche Urteile
- Keine Hausgeldzahlung ohne Wirtschaftsplan; § 28 WEG
- Parken auf dem Gemeinschaftsgrundstück der WEG ohne ausdrückliche Regelung unzulässig; §§ 15 Abs. 3, 14 Nr. 1 WEG
- Fehlerhafte Protokollierung führt auch bei unberechtigter Weigerung zur Unterschrift zur Anfechtung aller Beschlüsse; § 23 WEG
- Bei Unterlassungsansprüchen wegen baulicher Veränderungen müssen alle Wohnungseigentümer beteiligt werden; § 48 WEG
- Bei Umfirmierung von Einzelfirma in GmbH Verwalterneuwahl erforderlich; § 27 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Organisationsbeschluss Schimmel Eigenbedarfskündigung Gegenabmahnung Arzthaftung Beschluss Eigentümerversammlung Mietminderung Gemeinschaftseigentum Makler Wirtschaftsplan Tierhaltung Anfechtungsklage Kurioses Veränderung Abmahnung Nachbarrecht Jahresabrechnung Einstimmigkeit Wohnungseigentümer Nutzungsentschädigung Treppenlift Verkehrsunfall Protokoll Sondereigentum Teilungserklärung Verwalter Telefonwerbung Verwaltungsbeirat Abschleppen Garage Miete Kündigung Beirat Wurzeln
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!