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Tödlicher Einsatz von einer Schusswaffe bei Notwehr, § 33 StGB
BGH Karlsruhe, AZ: 2 StR 188/17, 13.09.2017
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Keywords: Mord Totschlaf Tot Tötung umbringen nicht helfen verbluten folgen Verletzung Schuss Kugel erschiessen Verteidigen Notwehr Nothilfe Notstand
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