Detailansicht Urteil
Wer haftet für Schimmel in der Wohnung, Mieter oder Vermieter? - §§ 535, 536 BGB
LG Lübeck, AZ: 14 S 107/17, 17.11.2017
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Gießen, AZ: 1 S 199/13, 02.04.2014
-
LG Konstanz, AZ: 61 S 21/12, 20.12.2012
-
LG Bonn, AZ: 6 S 69/12, 13.09.2012
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Möbel Schrank stellen Wand Außenwand Feuchtigkeit Schimmel Frank Dohrmann Bottrop Mietvertrag
Ähnliche Urteile
- Kautionsrückzahlungsanspruch der Mietererben
- Verdunkeltes Kellerfenster ist kein Grund zur Mietminderung; §§ 535, 536 BGB
- Beweissicherungsverfahren auch bei unstreitiger Verursachung zulässig, wenn der Beseitigungsaufwand ungeklärt ist; §§ 485 ff ZPO
- Vermieter kann im Vollstreckungsverfahren nach § 887 ZPO nicht die fehlende Mitwirkungspflicht des Mieters zur Mängelbeseitigung beanstanden
- Vermieter muss Verschlechterung der Wohnung bei Auszug darlegen und beweisen / Mieter haftet nicht für Kosten der Wohnungsabnahme
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Kurioses Veränderung Wurzeln Abschleppen Gemeinschaftseigentum Nutzungsentschädigung Sondereigentum Miete Eigentümerversammlung Beirat Nachbarrecht Jahresabrechnung Verwaltungsbeirat Protokoll Schimmel Kündigung Makler Wohnungseigentümer Abmahnung Organisationsbeschluss Anfechtungsklage Einstimmigkeit Wirtschaftsplan Tierhaltung Verwalter Teilungserklärung Beschluss Mietminderung Verkehrsunfall Arzthaftung Telefonwerbung Treppenlift Garage Eigenbedarfskündigung Gegenabmahnung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!