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Wo muss beim Verbrauchsgüterkauf nacherfüllt werden?, § 269 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 278/16, 19.07.2017
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Keywords: Käufer Verkäufer Nacherfüllung Garantie Gewährleistung Kaufvertrag Kaufsache Sache defekt mangelhaft Mängel Transport Leistungsfähigkeitort Erfüllungsort Reparatur Kostentragung Vorschuss Vorleistung Pflicht
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