Detailansicht Urteil
Bei einem Kauf über ein frisch gekauften Gebäude handelt es sich grundsätzlich um einen Werkvertrag
BGH Karlsruhe, AZ: VII ZR 171/14, 12.05.2015
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Kaufvertrag Werkvertrag Grundstück haus Wohnung Eigentumswohnung Gemeinschaft Eigentumswohnungsgemeinschaft WEG neu frisch gebaut Mängel Mängelhaftung nach Werkvertragsrechts
Ähnliche Urteile
- Fehlen einer zugesicherten Werksgarantie ist ein erheblicher Mangel; § 437 BGB
- Beim Auto eingebaute Auspuffanlage zu schnell verrostet: Welche Ansprüche hat der Besteller aus dem Werkvertrag?
- Berücksichtigung der Umsatzsteuer bei einem vor der Mängelbeseitigung geltend gemachten Schadensersatzanspruch
- Anspruch auf den restlichen Werklohn für die Verlegung von Parkett
- Absage eines Konzerttermins ist nicht zwangsläufig Kündigung des Verastaltungsvertrags
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Garage Teilungserklärung Einstimmigkeit Wohnungseigentümer Wirtschaftsplan Nutzungsentschädigung Beschluss Verkehrsunfall Veränderung Arzthaftung Abmahnung Nachbarrecht Treppenlift Tierhaltung Abschleppen Mietminderung Telefonwerbung Organisationsbeschluss Gegenabmahnung Beirat Sondereigentum Schimmel Verwaltungsbeirat Eigenbedarfskündigung Kurioses Makler Anfechtungsklage Gemeinschaftseigentum Wurzeln Kündigung Jahresabrechnung Verwalter Eigentümerversammlung Miete Protokoll
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!