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Wann ist ein Diebstahl im Selbstbedienungsladen vollendet?
OLG Köln, AZ: 3 Ss 896/83, 13.01.1984
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Wer in einem Selbstbedienungsladen Gegenstände, die er entwenden will, in einen Einkaufswagen legt und mit einem Kleidungsstück überdeckt, erlangt eigenen Gewahrsam erst, wenn er den Kassenbereich verlassen hat oder das Kassenpersonal seine Abfertigung als abgeschlossen ansieht.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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