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Sanierungsbeschluss einer Untergemeinschaft kann von allen Wohnungseigentümern angefochten werden; §§ 10 Abs. 8, 21 WEG
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 168/15, 17.05.2018
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Instandsetzung Instandhaltung Modernisierung rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop
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Auch wenn im vorliegenden Fall die Anfechtung wegen Fehlens von drei Vergelichsangeboten Erfolg hatte, ist nicht auszuschließen, dass ein Sanierungsbeschluss künftig auch wegen einer nicht gesichteren Finanzierung innerhalb der Untergemeinschaft angefochten werden kann. Sofern kein zwingender Sanierungsbedarf besteht, dürften derartige Anfechtungsklagen sogar Erfolg haben, so dass - um das Risiko einer Anfechtung auszuschließen - die Umsetzung des Beschlusses von einer entsprechenden vorherigen Deckung aus Rücklage und/oder Sonderumlage (nebst Zahlungseingang) abhängig gemacht werden sollte.