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Tausch von Sondereigentum bedarf der notariellen Beurkundung und des Grundbucheintrags / Beseitigungsanspruch kann bei Mitverschulden gemindert werden; §§ 254, 311b, 985, 1004 BGB
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 133/15, 14.12.2017
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Verbundene Urteile
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 34/13, 11.06.2015
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OLG Saarbrücken, AZ: 5 W 370/97, 12.02.1998
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 118/94, 30.06.1995
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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War wohl niemandem aufgefallen.