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Zwangsverwalterin hat keinen Anspruch auf vorfällige Mieten
LG Essen, AZ: 12 O 149/11, 07.12.2011
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Gelsenkirchen Essen Oberhausen Gladbeck Dorsten Marl Mülheim Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Zwangsverwalter Miete Mieter Zwangsverwaltung § 152 ZVG Untermieter Vermieter fristlose Kündigung Zahlungsverzug negative Feststellungsklage
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Für einen Zwangsverwalter ergibt sich hieraus eine erhebliches Haftungsrisiko. Er muss auch diese nicht alltäglichen Besonderheiten des Sachverhalts immer berückschtigen, bevor er Zahlungsklage erhebt und fristlose Kündigungen ausspricht, um sich nicht regresspflichtig zu machen.