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Jahresabrechnung darf nur die Abrechnungsspitze, aber keine rückständigen Hausgelder ausweisen; § 28 WEG
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 72/17, 29.01.2018
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank DOhrmann Soll-Abrechnung Ist-Abrechnung
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