Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung, wenn Steuerberater die Steuererklärung nicht abgibt
BGH Karlsruhe, AZ: IX ZR 255/90, 17.10.1991
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Ein steuerlicher Berater kommt mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten gegenüber seinem Mandanten nicht allein deswegen in Verzug, weil die Steuererklärung nicht innerhalb der hoheitlich festgesetzten Frist beim Finanzamt eingeht. Erfüllt der steuerliche Berater seine Pflicht, die pünktliche Abgabe der Steuererklärung mit Rat und Tat zu fördern, schuldhaft nicht ordnungsgemäß, so haftet er wegen positiver Vertragsverletzung.

Die Erfüllung der Vertragspflicht des steuerlichen Beraters, bei der Anfertigung der Steuererklärung mitzuwirken, wird nicht ausnahmslos dadurch unmöglich, dass das Finanzamt die Steuerschuld auf Schätzungsgrundlage bestandskräftig festgesetzt hat.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Steuerberatungsvertrag Mandanteninteressen Steuerliche Interessen Geschäftsbesorgungsvertrag Dienstvertrag Haftung - Pflichten der VertragsparteienSchadensersatz Steuerberater vergessen Steuererklärung abzugeben