Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Anrechnung der Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebühr, § § 103 ZPO, 15 a II RVG
BGH Karlsruhe, AZ: VII ZB 15/10, 28.10.2010
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Die Rechtskraft eines Kostenfestsetzungsbeschlusses bezieht sich nur auf die im Antrag geforderten und im Beschluss beschiedenen Beträge. Beantragt eine Partei irrtümlich eine geringere Kostenerstattung, kann sie die noch nicht beantragten Kosten auch nachträglich festsetzen lassen. Insbesondere liegt keine entgegenstehende Rechtskraft vor, da die Rechtskraft bei Kostenfestsetzungebeschlüssen, ebenso wie bei Teilklagen, nur über den beantragten Anspruch ergeht und darüber hiaus gehende Ansprüche nicht berührt.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Anrechnung anrechnen Geschäftsgebühr Gebühr Verfahrensgebühr außergerichtlich außergerichtliches Verfahren gerichtlich gerichtliches derselben Angelegenheit Hälfte hälftig Altfällen Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Marl Dorsten Essen Oberhausen Gelsenkirchen Mülheim