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Vertragspartei weigert sich zur Anpassung des Vertrages bei einer Störung der Geschäftsgrundlage; § 313 BGB.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 17/11, 30.09.2011
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Keywords: Vertrag Störung der Geschäftsgrundlage Grundstück zu klein als Angenommen Kaufvertrag Vertragsanpassung Kaufpreis mindern reduzieren Rücktritt vom Vertrag widerrufen anfechten Schadensersatzanspruch Geld Verpflichtung der anderen Partei zur Mitwirkung an der Anpassung bei Anspruch des durch eine Störung der Geschäftsgrundlage benachteiligten Partei auf Vertragsanpassung
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