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Rechtsmangel wegen staatlicher Beschlagnahme; § 111b StPO
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 78/03, 18.02.2004
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Eine auf der Grundlage von § 111 b StPO rechtmäßig durchgeführte Beschlagnahme der Kaufsache in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren begründet einen Rechtsmangel, der den Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt, sofern der Sachverhalt, auf Grund dessen die Beschlagnahme erfolgte, bereits bei Gefahrübergang bestand.

Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Käufer durch die Beschlagnahme sei-ne Rechte an der Sache nicht nur vorübergehend, sondern endgültig verliert.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Begründung eines Rechtsmangels durch rechtmäßige Sicherstellung der Kaufsache in einem Ermittlungsverfahren ; Auswirkungen der Ermittlung wegen des Verdachts der Hehlerei an einem verkauften Fahrzeug; Voraussetzungen einer Sicherstellung nach § 111b Strafprozessordnung