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Schadenersatzansprüche des Vermieters bei einer von beiden Seiten zu vertretende Unmöglichkeit; § 254 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: II ZR 48/80, 08.12.1980
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Keywords: Klage auf Zahlung von Schlepplohn und Miete für ein gesunkenes Schiff wegen Hochwassers; Unmöglichkeit der Rückgabe der Mietsache zu vertraglich vorgesehenem Gebrauch; Beiderseitiges Verschulden der Vertragsparteien gleichermaßen zu vertretende Unmöglichkeit geminderte Schadenersatzanspruch
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