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Heizkosten müssen nach tatsächlicher Wohnfläche abgerechnet werden; §§ 556a, 558a BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 220/17, 30.05.2018
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 266/14, 18.11.2015
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 261/06, 31.10.2007
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Heizkvo Heizkostenverordnung Abrechnung Betriebskostenabrechnung Nebenkostenabrechnung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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