Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Wohnungseigentümer muss Hausgelder nicht auf offenes Treuhandkonto einzahlen/ Zur Erledigung zuviel angeforderter Wohngeldvorauszahlungen
LG Saarbrücken, AZ: 5 S 44/17, 04.05.2018
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Der Verwalter ist verpflichtet, die eingenommenen WEG-Gelder getrennt von seinem Vermögen getrennt zu halten. Diesbezüglich muss ein auf den Namen der Wohnungseigentümer lautendes Konto eingerichtet werden.

Die Führung offener Fremdgeldkonten ist dagegen nicht mehr zulässig.

Verstößt der Verwalter hiergegen, ist ein Wohnungseigentümer berechtigt, die Zahlung der hausgelder zu verweigern.

Übersteigen die Hausgeldvorauszahlungen aus dem Wirtschaftsplan den Forderungen aus der Jahresabrechnung, muss eine zwischenzeitlich eingereichte Zahlungsklage aus dem Wirtschaftsplan in Höhe des Differenzbertrages für erledigt erklärt werden.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Fremdkonto offenes Treuhandkonto Zurückbehaltungsrecht Fälligkeit Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop