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Nachbar muss Überhang eines Baumes in großer Höhe dulden; § 910 BGB
AG Bottrop, AZ: 11 C 112/18, 16.07.2018
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Es ist unzumutbar, auf ein Nachbargrundstück herüberhängende Äste in einer Höhe von 10 Metern zurückzuschneiden.

Von derart hohen Ästen geht keine Beeinträchtigung auf das Nachbargrundstück aus, auch wenn ein Überhang von 5 Metern besteht.

Der Eigentümer eines Gartens muss den Befall durch Laub, Zweige und Pollen dulden, wenn er seinen Garten nutzen will.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Es scheint doch zweifelhaft, ob sich diese Rechtsauffassung durchsezten wird. Zum einen geben die Tatbestandsvoraussetzungen des § 910 BGB eine solche Rechtsauffasung nicht her, zum anderen hat der BGH (V ZR 102/03 und V ZR 8/17) in bezug auf seine Entscheidungen zu § 906 BGB auch eine gegenteilige Auffassung vertreten.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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