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Für den Vorsatz reicht es nicht aus, dass der Täter weiß, dass er unter Alkoholeinfluss zu Gewalttaten neigt, §§ 330a a.F., 323a n.F. StGB
BGH Karlsruhe, AZ: 4 StR 79/12, 04.05.1962
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AG Köln, AZ: 145 C 37/05, 25.11.2005
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Keine Verminderung bzw. Ausschluss der Schuld, wenn man beim Tatenschluss noch voll schuldfähig war.BGH Karlsruhe, AZ: 2 StR 135/00, 07.06.2000
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Keywords: Verminderung - Einsichtsfähigkeit - Steuerungsfähigkeit - Schuldfähigkeit - Alkoholkonsum - Strafrahmenverschiebung - Tatentschluß - Actio libera in causa nicht gewollt beabsichtig fahrlässig alic a.l.i.c. Bier Vollrausch Raub Diebstahl Körperverletzung
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