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Zahlungen des Schuldners berühren das Vorrecht der Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG wegen weiterer Hausgeldansprüche nicht
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 194/11, 14.06.2012
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Gladbeck Gelsenkirchen Marl Essen Oberhausen Mülheim Dorsten Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ZVG 10 § Nr. 2 Satz 3 268 BGB 362 Begrenzung Vollstreckung 5 % Rangklasse Schuldner Gläubiger Zwangsvollstreckung Zwangsversteigerung Hausgeld Hausgelder Wohngeld Verzug Rückstand WEG Wohnungseigentümer Wohnungseigentümergemeinschaft
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