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Zur Berechnung der Blutalkoholkonzentration
BGH Karlsruhe, AZ: 4 StR 48/86, 06.03.1986
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Für die Beurteilung der alkoholbedingten Beeinträchtigung der Schuldunfähigkeit eines Täters kommt es auf die zu seinen Gunsten höchstmögliche Alkoholmenge an, also auf den ihm günstigsten minimalen Rückrechnungswert von 0.1 Promille.

Weder der Hinweis auf einen individuellen Abbauwert, noch eine festgestellte Alkoholgewöhnung des Täters und das kontinuierliche Trinken über längere Zeiträume sind geeignet, zu Lasten des Täters eine erhöhte Alkoholelimination zu begründen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Verurteilung wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes ; Rüge der fehlerhaften Berechnung eines Blutalkoholwertes; Vorliegen erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit zur Tatzeit Promille Verminderung - Einsichtsfähigkeit - Steuerungsfähigkeit - Schuldfähigkeit - Alkoholkonsum - Strafrahmenverschiebung - Tatentschluß - Actio libera in causa nicht gewollt beabsichtig fahrlässig alic a.l.i.c.