Detailansicht Urteil
Annahmeverzug setzt kein Vertreten müssen voraus, §§ 293ff.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 18/57, 14.02.1958
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Annahmeverzug Gläubigerverzug Strom Lieferung nicht anhabe vertreten müssen verschulden dafür einstehen zuzurechnen Unternehmen Strom Unmöglichkeit Leistung Vertrag versorgen Versorgung Energie Kaufpreis Entgelt Zahlen
Ähnliche Urteile
- Zurückbehaltungsrecht nach § 320 trotz verjährter Anspruch.
- Kein Annahmeverzug wenn Gläubiger sich über die Tauglichkeit der Nachbesserung irrt und diese ablehnt, § 293 BGB
- Kein Schuldnerverzug, wenn Gläubiger Geld zurücküberweist
- Zuvielforderung beim Verzugseintritt durch nachträglichen Herabsetzen der Tarife
- Rechung mit Zahlungsdatum ist keine verzugsbegründende Mahnung, § 286 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Eigentümerversammlung Mietminderung Miete Einstimmigkeit Jahresabrechnung Arzthaftung Teilungserklärung Garage Schimmel Tierhaltung Gemeinschaftseigentum Treppenlift Abmahnung Verwaltungsbeirat Verkehrsunfall Telefonwerbung Organisationsbeschluss Veränderung Protokoll Wurzeln Wohnungseigentümer Beirat Nachbarrecht Kündigung Abschleppen Gegenabmahnung Anfechtungsklage Kurioses Nutzungsentschädigung Sondereigentum Eigenbedarfskündigung Makler Verwalter Beschluss Wirtschaftsplan
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!