Detailansicht Urteil
Schadenersatzansprüche können unter besonderen Vorraussetzungen schon vor Eintritt der Fälligkeit gegeben sein, § 276 Abs. 1 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: X ZR 151/00, 28.01.2003
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Schadenersatzanspruch Vertrag Gläubiger Schuldner Besteller Unternehmer positiver Vertragsverletzung Pflichtverletzung Fixgeschäft Erfüllungsverweigerung Fälligkeit der Leistung Verzögerungsschaden Verzögerung Lieferzeit vertraglich Termin nicht eingehalten
Ähnliche Urteile
- Anwendbarkeit von §§ 627 Abs. 1, 628 Abs. 1 S.1, 3 BGB auf einen Vertrag mit dem Betreiber eines Dating-Video-Portals
- Keine Haftung eines Rechtsanwaltes bei strittiger Mandantserteilung nach Anerkenntnis in einem aussichtslosen Verfahren
- Beschränkte Haftung für Umzugshelfer aus Gefälligkeit
- Vergütungsanspruch eines Hundetrainers auch ohne Erlaubnis nach § 11 Abs. I Nr. 8 TierSchG
- Bei Anbietern von EDV-Software besteht eine besonders umfangreiche Aufklärungspflicht.
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Anfechtungsklage Wurzeln Protokoll Verkehrsunfall Wohnungseigentümer Arzthaftung Teilungserklärung Mietminderung Einstimmigkeit Veränderung Makler Eigenbedarfskündigung Kurioses Sondereigentum Telefonwerbung Eigentümerversammlung Gegenabmahnung Beschluss Tierhaltung Organisationsbeschluss Nutzungsentschädigung Treppenlift Miete Abschleppen Verwaltungsbeirat Nachbarrecht Garage Verwalter Beirat Schimmel Wirtschaftsplan Kündigung Gemeinschaftseigentum Jahresabrechnung Abmahnung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!