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Zur Anfechtbarkeit von WEG-Beschlüssen bei fehlerhafter Protokollierung
AG Bottrop, AZ: 20 C 30/12, 04.10.2012
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Verbundene Urteile
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 193/11, 11.05.2012
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LG Düsseldorf, AZ: 16 S 111/09, 04.05.2010
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OLG Hamm, AZ: 15 W 509/04, 29.09.2005
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OLG Hamm, AZ: 15 W 393/04, 29.09.2005
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Eigentümergemeinschaft Wohnungseigentümergemeinschaft Beschlüsse Beschluss Eigentümer Hausgeldabrechnung Wirtschaftsplan Verwalterbestellung Beiratswahlen Teilungserklärung Gemeinschaftsordnung Protokoll Jahresabrechnung Protokollierung fehlerhaft fehlerhafte Eigentümerversammlung Wohnungseigentümerversammlung Niederschrift Beschlussanfechtung Anfechtung Aufhebung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Marl Oberhausen Dorsten Essen Gladbeck Gelsenkirchen Mülheim
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Richtig folgt das Amtsgericht auch der h.M., wonach ein Verwaltungsbeirat, der entgegen § 29 I 2 WEG aus mehr oder weniger als drei Mitgliedern besteht, nicht wirksam gewählt werden kann.
Nicht zu folgen ist der Rechtsauffassung des Amtsgerichts, wonach eine Beschlussfassung über einen Wirtschaftsplan, der eine fehlerhafte Kostenverteilung aufweist, nicht anfechtbar ist, wenn der Wirtschaftsplan im übrigen ausgewogen ist. Der BGH vertritt in seiner ständigen Rechtsprechung eine gegenteilige Rechtsauffassung (vgl. BGH Urt. v. 11.05.2012, Az.: V ZR 193/11).