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Jahresabrechnung angefochten - Wann muss der Verwalter die korrigierte Abrechnung vorlegen ?
LG Dortmund, AZ: 1 T 51/18, 06.07.2018
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AG Bottrop, AZ: 20 C 63/17, 13.04.2018
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Kostenerstattung Verzug Anfechtungsklage Aufhebung ungültigerklärung unwirksamkeit Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop
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- Der Anspruch auf Nachbesserung der Abrechnung ist gegen die Gemeinschaft zu richten
- Beschlussfassung über Gesamtabrechnug führt zur Teinichtigkeit; §§ 28 WEG, 139 BGB
- Beschlussersetzungsklage muss bei gebundenen Anspruch bestimmten Antrag vorgeben (hier. Jahresabrechnung; §§ 28, 44 WEG
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